Samstag, 21. Dezember 2013

Archivierung, was muss wie lange gespeichert werden?

Der §257 des Handelsgesetzbuches schreib vor, was, wie lange aufbewahrt werden muss. Danach sind Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen für 10 Jahre sicher aufzubewahren. Hier ist der schnelle Lesezugriff für staatliche Kontrollen zu gewährleisten.