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Samstag, 21. Dezember 2013

Archivierung, was muss wie lange gespeichert werden?

Der §257 des Handelsgesetzbuches schreib vor, was, wie lange aufbewahrt werden muss. Danach sind Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen für 10 Jahre sicher aufzubewahren. Hier ist der schnelle Lesezugriff für staatliche Kontrollen zu gewährleisten.

Archivierung von Dokumenten

Handelsrechtlich- und steuerrechtlich wichtige Dokumente 10 Jahre bereitzuhalten, stellt für viele Firmen ein Herausforderung besonderer Art dar. Die Speicherung in Papierform verschlingt Unmengen an Archiv- und Lagerkapazität. Immer mehr setzt sich der Trend der digitalen Archivierung durch. Wenn die Aktenberge Ihrer Firma, Sie zu erschlagen drohen, wenden Sie sich an uns!